Der Bezirksrat
Der Bezirksrat setzt sich aus 58 Personen zusammen, wobei jede Gemeinde je nach Größe zwei bis sechs Räte entsendet.
Der Bezirksrat bleibt für die Dauer von fünf Jahren im Amt.
Er nimmt als politisch-administratives- Leitungs- und Kontrollorgan unter anderem folgende Aufgaben wahr:
Der Bezirksausschuss
Der Bezirksausschuss ist das geschäftsführende Gremium der Bezirksgemeinschaft.
In dieser Rolle führt er sämtliche Verwaltungsarbeiten aus, die
Einige wesentliche Aufgaben sind:
Der Präsident
Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter der Bezirksgemeinschaft.
Er beruft den Bezirksrat und den Bezirksausschuß ein und führt in beiden Gremien den Vorsitz.
Er achtet auf die Durchführung der Entscheidungen des Bezirksrates und des Bezirksausschusses.
Der Präsident überwacht die Dienststellen und Ämter und kontrolliert die Ausführung der Rechtsakte.
Der Sekretär
Der Sekretär der Bezirksgemeinschaft ist der ranghöchste Beamte und leitet das angestellte Personal.
Er nimmt an den Sitzungen des Bezirksrates und des Bezirksausschusses teil, verfaßt und unterfertigt die Sitzungsniederschriften und die Beschlüsse.
Er arbeitet nach den vom Präsidenten, dem er funktionsmäßig untersteht, empfangenen Richtlinien, führt die Aufsicht über die Ausübung der Funktionen der Bediensteten der höchsten Ränge und koordiniert deren Tätigkeit.
Der Direktor der Sozialdienste
Er trägt die Verantwortung für das gute Funktionieren der Sozialdienste. Ihm obliegt die Durchführung der von der Verwaltung festgelegten Programm- und Schwerpunktvorhaben der Sozialdienste.
In diesem Rahmen gibt er die Ziele für die Tätigkeit der Dienste vor, plant, koordiniert, überprüft und bewertet deren Durchführung und trifft die erforderlichen Maßnahmen. Er sorgt für einen angemessenen Informationsfluß innerhalb der Sozialdienste.