Mit dem Gesetz Nr. 64 vom 06. März 2001 wurde der freiwillige Zivildienst eingeführt.

Dieser bietet Jugendlichen im Alter von 18 bis 28 Jahrendie Möglichkeit ein Jahr ihres Lebens in den Dienst von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen zu stellen oder sich für Tätigkeiten im Sozial-, Kultur- und Umweltbereich zu engagieren, welche eine wertvolle Beruf- und Arbeitserfahrung darstellen können.

Wer kann den einjährigen freiwilligen Zivildienst leisten?
Mit Aussetzen des obligatorischen Militär/Zivildientes, ab Jänner 2005, ist der freiwillige Zivildienst allen Jugendlichen von 18 bis 28 Jahren zugänglich.

An der Auswahl für die Projekte des staatlichen Zivildienstes können all jene Jugendlichen teilnehmen,die am Stichtag der Ausschreibungen:
+ mindestens 18 Jahre alt sind und das 28.Lebensjahr nicht überschritten haben (27 und 364 Tage)
+ die italienische Staatsbürgerschaft besitzen
+ im Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte sind
+ nicht durch ein Urteil in erster Instanz wegen nicht fahrlässiger Verbrechen, die durch Gewaltanwendung gegen Personen verübt wurden, bzw. wegen Verbrechen im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu aufständischen Gruppen oder zum organisierten Verbrechen verurteilt worden sind 
+ vom nationalen Gesundheitsdienst für den spezifischen Bereich, in dem sie beschäftigt werden möchten, für tauglich erklärt wurden. 

Hier das Projekt "Freizeitbegleitung für Menschen mit Behinderung"
 
Freiwilliger Zivildienst der Autonomen Provinz Bozen

Freiwilliger Zivildienst auf nationaler Ebene (Servizio Civile Nazionale)