Das Projekt SAI

Das Projekt SAI der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt ist seit Jänner 2018 aktiv und kann derzeit Personen mit internationalem und subsidiärem Schutz sowie Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen für Sonderfälle, medizinische Behandlungen, Handlungen von besonderem bürgerlichem Wert und Katastrophen im Herkunftsland aufnehmen.

Das Hauptziel des Projekts besteht darin, die Begünstigten auf dem Weg zur (Rück-)Erlangung der individuellen Autonomie zu begleiten. Zu diesem Zweck werden grundlegende Ressourcen wie Nahrung und Unterkunft sowie Beratung und Begleitung bei der sozialen, Wohn- und Arbeitsintegration miteinander integriert.

Begünstigte des Projekts sind alleinstehende Männer und Frauen, Alleinerziehende und Kernfamilien, die in Wohnungen im gesamten Gebiet der Bezirksgemeinschaft leben und bei ihrer Integration von einem multidisziplinären Team begleitet werden. Es ist daher eine integrierte Form der Aufnahme, bei welcher die Person aktiv an der Entwicklung ihres Lebensprojekts beteiligt ist und auf eine umfassende Unterstützung zählen kann, die sowohl durch das Projektteam als auch durch externe Mitarbeiter (Rechtsberater, Psychologen, Sprachlehrer und interkulturelle Mediatoren) gewährleistet wird.

Das multidisziplinäre Team des Projekts SAI der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt konzentriert sich immer auf den Menschen und respektiert seine Selbstbestimmung, Würde, Eigenheiten und subjektiven Fähigkeiten. Das Projektteam SAI der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt besteht aus einer Koordinatorin, fünf Sozialmitarbeiter/innen, einer Sozialassistentin und einer Verwaltungsmitarbeiterin.

Das Team koordiniert die Umsetzung der Integrationsprojekte. Sie sorgen u.a. für die Aktivierung und Gewährleistung:

•von individuellen Begleit- und Förderprogrammen für die Flüchtlinge auf dem Wege zu einer selbständigen Lebensweise;
•von Sprachkursen, interkulturellen Mediationsangeboten und Rechtsberatungangeboten für die Flüchtlinge;
•von sozialen Inklusions- und Freizeitaktivitäten der Flüchtlinge;
•von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten der Flüchtlinge;
•des sozialen Engagements und der Freiwilligenarbeit vor Ort in Zusammenarbeit mit den Verbänden und Organisationen der örtlichen Gemeinschaft;
• die MitarbeiterInnen des Dienstes für Integration und Flüchtlinge arbeiten dabei eng mit den Vertretern der Gemeinden, der Institutionen vor Ort und den anderen sozialen und gesundheitlichen Diensten zusammen.

Wir sind nach Vereinbarung erreichbar.

Kontakt

 

SPRAR / SIPROIMI / SAI

Aufgrund des Gesetzes Nr. 132/2018 über dringende Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes, der Immigration und öffentlichen Sicherheit, wurde die Bezeichnung des Projektes SPRAR (Sistema di Protezione per Richiedenti Asilo e Rifugiati - Schutzsystem zugunsten von Asylantragstellern und Flüchtlingen) umgewandelt in SIPROIMI (SIstema di protezione per titolari di PROtezione Internazionale e MInori stranieri non accompagnati - Schutzsystem zugunsten von Inhabern internationalen Schutzes und unbegleiteten ausländischen Minderjährigen).

Das Gesetzesdekret Nr. 130 vom 21. Oktober 2020, umgewandelt in Gesetz Nr. 173 vom 18. Dezember 2020, benennt das SIPROIMI-Schutzsystem für Inhaber von internationalem Schutz und unbegleitete ausländische Minderjährige SIPROIMI in Projekt SAI - Aufnahme- und Integrationssystem um.