Koch / Köchin

Die Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt hat den Termin für die Einreichung von Gesuchen zur Eintragung in die Rangordnung für befristete Anstellungen eröffnet:


 

Koch / Köchin - (4. Funktionsebene)

 Zugangsvoraussetzungen:

  • Lehrabschlusszeugnis als Koch und zusätzlich mindestens dreijährige Berufserfahrung;
  • Zweisprachigkeitsnachweis „A2“ (ehemals Niveau „D“);

 Interessierte können sich mittels des beiliegenden Gesuchsformulars innerhalb 22.10.2026, 16:30 Uhr in die Rangordnung eintragen lassen.

 


 

Dem Gesuchsvordruck muss eine gültige originale Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung (Ausstelldatum nicht älter als sechs Monate) beigelegt sein. 

Es wird auf die DRINGLICHKEITSMAẞNAHME DES LANDESHAUPTMANNS BEI GEFAHR IM VERZUG Nr. 5 vom 17.07.2026 verwiesen: dass angesichts der vorstehenden Ausführungen der Erwerb der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung für alle Zwecke, für die sie nach den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen ist, bis auf weiteres ausgesetzt wird, unbeschadet der Fortsetzung der Verfahren, für die sie üblicherweise erforderlich ist.



Sprachgruppenzugehörigkeit_Ersatzerklärung_Provinzansässige

Sprachgruppenzugehörigkeit_Ersatzerklärung_für_nicht_Provinzansässige

Kundmachung_-_avviso_Koch_Köchin

Gesuchsvorlage_22.10.2026