Aufrufe & Formulare

10. Aufruf Untermaßnahme 16.3 (01.09. - 16.10.2023).

  • 10. Aufruf Untermaßnahme 16.3:
    Untermaßnahme 16.3: Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmern bei der Organisation von gemeinsamen Arbeitsabläufen und der gemeinsamen Nutzung von Anlagen und Ressourcen sowie der Entwicklung und/oder Vermarktung von Tourismusdienstleistungen mit Bezug zu ländlichen Tourismus.

    Der Lokale Entwicklungsplan (LEP) Südtiroler Grenzland im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Autonomen Provinz Bozen 2014-2020 zielt darauf ab, die ländliche Entwicklung durch die Begünstigung und Unterstützung verschiedener Formen der Zusammenarbeit primär im Tourismus zu unterstützen, um auf diese Weise zu einem gesunden und zukunftsträchtigen Lebens- und Wirtschaftsraum in den ländlichen Gebieten beizutragen. Ziel ist die Unterstützung von innovativen Modellprojekten im ländlichen Tourismus, die auf die Entwicklung neuer Angebote, Produkte und Dienstleistungen sowie deren Vermarktung abzielen. Es sollen daher Vorhaben definiert werden, die die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung kreativer und buchungsrelevanter innovativer Angebote im Territorium zum Inhalt haben. Durch die Förderung der touristischen Entwicklung im Allgemeinen und in Wechselwirkung mit anderen Wirtschaftsbereichen, trägt die gegenständliche Untermaßnahme zur nachhaltigen Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum bei.
    Begünstigte:
  • Der Begünstigte der Unterstützung (jener welcher den Antrag für Unterstützung und Auszahlung stellt) ist die Gruppe die zusammenarbeitet selbst oder ein beauftragtes Mitglied der Gruppe, welches als federführender Partner bestimmt wird.  Bei der Kooperationsgruppe handelt es sich um ein Subjekt mit eigener Rechtspersönlichkeit oder um einen losen Zusammenschluss von mindestens zwei Kleinstunternehmen, sei es einzeln oder in Form von Zusammenschlüssen gemäß der Empfehlung 2003/361/EG.