Die LEADER Region Südtiroler Grenzland
In der Förderperiode 2014-2020 ist sie eine von insgesamt sechs LEADER-Regionen in Südtirol, anerkannt mit Beschluss der Landesregierung vom 9. August 2016, als einheitliche LEADER Region bis 2020 mit den zwei Teilgebieten Ultental-Deutschnonsberg und Unterland.
Für die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie stehen dem Gebiet ein Finanzrahmen von fast 4,5 Mio. Euro und Beiträge in Höhe von 3,35 Mio. Euro für Projektförderungen in dieser Periode zur Verfügung.
Gefördert werden ausschließlich Projekte, die einen klaren Bezug zur Lokalen Entwicklungsstrategie haben und den Förderrichtlinien entsprechen. Die Lokale Aktionsgruppe als Projektauswahlgremium entscheidet, ob ein Projekt den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie entspricht und ob es im Rahmen von LEADER gefördert werden soll.
Das LAG-Management ist die zentrale Anlaufstelle für Gemeinden, Initiativgruppen und für alle, die Ideen und Projekte umsetzen möchten. Das LAG-Management ist in der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt in Meran angesiedelt.
Im Rahmen der folgenden Untermaßnahmen können Projekträger Vorhaben bei der Lokalen Aktionsgruppe einreichen:
4.2 Investitionen in die Verarbeitung, Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
6.4 Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen
7.1 Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen für die Entwicklung der Gemeinden und Dörfer in ländlichen Gebieten und ihrer Basisdienstleistungen
7.2 Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung aller Arten von kleinen Infrastrukturen, einschließlich Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeinsparungen
7.4 Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur, und die dazugehörige Infrastruktur
7.5 Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleinen touristischen Infrastrukturen
16.2 Pilotprojekte für die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien
16.3 Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmern bei der Organisation von gemeinsamen Arbeitsabläufen und der gemeinsamen Nutzung von Anlagen und Ressourcen sowie der Entwicklung und Vermarktung von Tourismusdienstleistungen
16.4 Förderung für die horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette zur Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte und für Absatzförderungsmaßnahmen in einem lokalen Rahmen
19.3 Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der lokalen Aktionsgruppe