Sozialpädagogische Wohnbegleitung

Die sozialpädagogische Wohnbegleitung richtet sich an erwachsene Menschen mit Behinderungen, mit psychischen oder mit Suchterkrankungen, sowie an andere Personen in sozialen Notsituationen, welche ein selbstbestimmtes Wohnen erreichen bzw. wiedererlangen möchten oder welche einer konstanten Unterstützung bedürfen um ihre Selbständigkeit in ihrem gewohnten Wohnumfeld aufrecht zu erhalten. 

Ziel der Wohnbegleitung ist die Erlangung, Entwicklung und der Erhalt der Selbständigkeit und die Teilhabe am sozialen Leben. Je nach Person und Bedarf kann die Wohnbegleitung zeitlich befristet oder eine zeitlich unbefristete, konstante Begleitung sein.

Die Mitarbeiter*Innen der sozialpädagogische Wohnbegleitung informieren, beraten und unterstützen die Person bei alltäglichen Tätigkeiten, bei Freizeit- und Tagesgestaltung, in persönlichen Anliegen, fördern die sozialen Beziehungen, helfen bei der Erstellung von gemeinsamen Regeln beim Zusammenleben mit mehreren Personen.

Es werden keine direkten Pflegeleistungen und keine Leistungen der Haushaltsführung erbracht. Diese Leistungen können, bei Bedarf, durch andere Dienstanbieter mit der sozialpädagogischen Wohnbegleitung ergänzt werden. Der maximale Stundenumfang der sozialpädagogischen Wohnbegleitung im Monat sind 20 Wochenstunden (Beschluss der Landesregierung vom 21.04.2011, Nr. 683).


Kontaktinformationen: Robert Vorhauser


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