Was darf in die Biotonne?

Was darf in die Biotonne?

Der Biomüll wird in der Vergärungsanlage „Tisner Au“ in rund 20 Tagen verarbeitet. Stoffe, die eine längere Zersetzungszeit benötigen, sind nicht für diesen Prozess geeignet. Zu den Stoffen, die nicht für die Vergärung geeignet sind, gehören Strauch- und Rasenschnitt, aber auch harte biogene Abfälle wie Knochen und Eierschalen.

Strauch- und Rasenschnitt sollen deshalb vor Ort verarbeitet / kompostiert werden bzw. können am Recyclinghof der Gemeinde abgegeben werden. Knochen, Eierschalen und Muschelschalen gehören in den Restmüll.

Auch Plastiksäcke, aber insbesondere Maisstärkesäcke gehören  nicht in den Biomüll, da sie ebenfalls den Vergärungsprozess erschweren. Sowohl Plastik- als auch Maisstärkesäcke gehören deshalb in den Restmüll.

Was darf in die Biotonne?

Ja

  • Küchenabfälle pflanzlichen und tierischen Ursprungs
  • Fleisch (ohne Knochen)
  • Obst- und Gemüsereste
  • verdorbene Lebensmittel und Speisereste
  • Kaffee- und Teereste inkl. Filterbeutel

Nein

  • Plastiktaschen, Maisstärkesäcke
  • Wertstoffe wie Glas, Papier oder Metall
  • Restmüll
  • Knochen, Eierschalen, Muscheln
  • Sträucher und Holzabfälle, Gras
  • Wegwerfwindeln und Hygieneartikel
  • Asche, Kehricht
  • Staubsaugerbeutel, Katzensand, Zigarettenkippen
  • Schadstoffe aller Art
  • Öle und Fette